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Samstag, September 29, 2007

die internet-scene lacht sich kaputt...

Berlin t*az

Das Amt*sgericht Ber*lin-Tierg*arten hat gestern den berüchtigten Mün*chn`*er A*bma*hna*nw*alt G*ün*ter Frei*herr v*on Gr*avenr*euth wegen versuchten Betruges zum Nachteil der t*az zu se*chs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte die ta*z im Mai letzten Jahres abgemahnt, weil er angeblich unbestellt eine Bestätigungs-E-Mail für den taz-Newsletter erhalten hatte. Die t*az hielt das "double-opt-in"-Verfahren für zulässig (dem Besteller wird eine Bestätigungs-E-Mail geschickt, den Newsletter erhält er fortan nur dann, wenn er die E-Mail zurücksendet: das Verfahren wird auch von Behörden, Ministerien, ja sogar von Gerichten verwendet).

der mensch hat berufung eingelegt

und nun wuenschen wir ihm wenig erfolg...!!!

(ich lese grade, dass er untersagt hat, seinen namen zu nennen )

Posted by at 8:11 PM
Edited on: Samstag, September 29, 2007 11:10 PM
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